Blumen pflücken verboten – Verbotszeichen

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GTIN: 4052191326168

Das Verbotszeichen „Blumen pflücken verboten“, zeigt ein schwarzes Piktogramm von einer Person die Blumen pflückt, auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund, rotem dicken Rand und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Piktogramm durchstreicht.

Artikelnummer: 774 Kategorien: , Schlagwort:

Beschreibung

Unsere Kunststoff- und Aluminiumschilder erhalten Sie auf Wunsch ebenfalls mit selbstklebender Rückseite.

Die Schilder sind im Innen- und Außenbereich einsetzbar und in den unten aufgeführten Größen erhältlich.

Dieses Verbotszeichen zeigt eine durchgestrichene Person, die Blumen pflückt. In öffentlichen Anlagen, wie zum Beispiel Parks oder Sportzentren sind Blumen und Gartenanlagen das Eigentum der Stadt. Daher ist das Pflücken von Blumen untersagt.

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Gewicht
0,007 kg
Größe
500,00 × 500,00 cm
Material

Alu, Alu selbstklebend, Folie, Kunststoff, Kunststoff selbstklebend

Größe

Ø 10 cm, Ø 20 cm, Ø 25 cm, Ø 30 cm, Ø 40 cm, Ø 5 cm

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