Glasflaschen verboten – Verbotszeichen

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Das Verbotszeichen “Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten”, zeigt ein schwarzes Piktogramm von einer zerbrochene Flasche und ein zerbrochenes Glas, auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund, rotem dicken Rand und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Piktogramm durchstreicht.

Artikelnummer: 794 Kategorien: , Schlagwort:

Beschreibung

Unsere Kunststoff- und Aluminiumschilder erhalten Sie auf Wunsch ebenfalls mit selbstklebender Rückseite.

Die Schilder sind im Innen- und Außenbereich einsetzbar und in den unten aufgeführten Größen erhältlich.

Dieses Verbotszeichen zeigt eine durchgestrichene, zerbrochene Flasche und ein zerbrochenes Glas. Dies macht deutlich, dass in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen, wie zum Beispiel Spielplätze, jegliche Art von Glas verboten ist. Dadurch werden schwere Verletzungen und Schäden vorgebeugt.

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Gewicht
n. v.
Größe
5 × 5 cm
Material

Alu, Alu selbstklebend, Folie, Kunststoff, Kunststoff selbstklebend

Größe

Ø 10 cm, Ø 20 cm, Ø 25 cm, Ø 30 cm, Ø 40 cm, Ø 5 cm

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