Graben verboten – Verbotszeichen

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Das Verbotszeichen “Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten”, zeigt ein schwarzes Piktogramm von einer Schaufel, auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund, rotem dicken Rand und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Piktogramm durchstreicht.

Artikelnummer: 795 Kategorien: , Schlagwort:

Beschreibung

Unsere Kunststoff- und Aluminiumschilder erhalten Sie auf Wunsch ebenfalls mit selbstklebender Rückseite.

Die Schilder sind im Innen- und Außenbereich einsetzbar und in den unten aufgeführten Größen erhältlich.

Dieses Verbotszeichen zeigt einen durchgestrichenen Spaten. Damit wird deutlich, dass das Graben in den damit gekennzeichneten Bereichen untersagt ist. Dieses kann aus Sicherheitsgründen der Fall sein, da tiefe Löcher zu Verletzungen führen können.

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Gewicht
n. v.
Größe
5 × 5 cm
Material

Alu, Alu selbstklebend, Folie, Kunststoff, Kunststoff selbstklebend

Größe

Ø 10 cm, Ø 20 cm, Ø 25 cm, Ø 30 cm, Ø 40 cm, Ø 5 cm

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