Durch die lückenlose Dokumentation im Verbandbuch können auch eventuelle Spätfolgen kleinerer Arbeitsunfälle gegenüber den Berufsgenossenschaften nachgewiesen werden.
Verbandbuch DIN A5
Nach BGV A 1 § 24 muss jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb schriftlich in einem Verbandbuch festgehalten werden.
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4005058502496
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