Unsere Kunststoff- und Aluminiumschilder erhalten Sie auf Wunsch ebenfalls mit selbstklebender Rückseite.
Die Schilder sind im Innen- und Außenbereich einsetzbar und in den unten aufgeführten Größen erhältlich.
Dieses Verbotszeichen zeigt eine durchgestrichene Person, die Blumen pflückt. In öffentlichen Anlagen, wie zum Beispiel Parks oder Sportzentren sind Blumen und Gartenanlagen das Eigentum der Stadt. Daher ist das Pflücken von Blumen untersagt.
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